Heyy, also folgendes Problem:

Ich bin aktuell im Studium und vor kurzem in eine neue WG gezogen.

Jetzt gefällt mir der Studiengang überhaupt nicht mehr bzw sind einige Probleme vorgefallen und ich würde gerne wechseln. Um dies zu machen, muss ich aber wieder umziehen.

Nun zum Problem... Ich habe einen einjährigen Mietvertrag unterschrieben und dies ist erst ein paar Monate her...

Jedoch steht im Mietvertrag dies:

Es besteht zwischen Mieter und Vermieter Einigkeit darüber, dass beide Vertragspartner für die Dauer von einem Jahr ab Mietbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. .

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis zum Monatsende schriftlich mit einer Frist von

3 Monaten zu kündigen, wenn der Mieter

: am Studienort nicht immatrikuliert ist.

Nun stellt ich mir die Frage ,ob ich so früher aus meinem Mietvertrag rauskommen kann.

Weiß da jemand weiter?

Kann der Vermieter mich also "kündigen" sobald ich ihm sage ich bin nicht mehr immatrikuliert?

Danke schonmal im Vorraus :D