Für einen verlorenen Equidenpass (= Pferdepass, also das Ausweisdokument für ein Pferd) kann nur eine Zweischrift angefordert werden, wenn eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Dokumentes vorliegt. Kann diese selbst geschrieben werden oder muss das vom Notar beglaubigt werden? Eigentlich müsste doch die eingenhändige Unterschrift und von mir aus Kopie des Personalausweises ausreichen, oder? Danke!