Nachweispflicht über Kammerjägerbehandlung?

Kennt jemand sich hier mit Mietrecht aus?

Ich lebe im Betreuten Wohnen und mein Vormieter ist in dießer Wohnung vor meinem Einzug in der Wohnung verstorben und hat im Hochsommer bei angekippten Fenster hier im Bad gelegen.

Jetzt werden die ersten schreien, ist doch garnicht möglich das jemand solange Zeit unbemerkt tot in der Wohnung liegt, aber das ist sogar eher die Regel als eine Ausnahme, also bitte zu Ende lesen bevor ihr es gleich abtut.

Hatte heute den Kammerjäger in der Wohnung, weil nach geraumer Zeit die ersten Ungewöhnlichen Insekten auftauchten wie ein rießiger schwarzer Tausendfüssler der eher in Kellern etc. vorkommt und etliches Viehzeug mehr.

Sicher von draußen kann man auch was mitbringen, hatte aber vorher bis auf ne Spinne und mal im Bad nen Silberfisch nie Sorgen mit Schädlingsbefall.

Er hat auch bestätigt das auch erst nach längerer Zeit Schädlinge auftauchen können, weil diese in einem trockenzyklus waren, also verpuppt und erst bei Erschütterung oder Wahrnehmung durch was auch immer oder schlichtweg weil ein neuer Wir bzw. neues Wirtstier wahrgenommen wird, schlüpft.

Ich habe Grund zur Annahme, bzw.hab sogar beobachtet dass die Wohnung zwar grob gereinigt wurde, aber kein Kammerjäger durch die Wohnung geschickt wurde.

Saniert bzw renoviert wurde sowieso nicht, weil der Vermieter erst renoviert hatte. War für mich gerade so ok da ich nach 12 WGS die Schnauze voll hatte und einfach nur Mal nackt durch die Wohnung springen wollte.Okay da ich den Vormieter seit langen Jahren kannte und mochte gab's auch nicht so großen Eckel und halt weil ich annahm ein Kammerjäger wäre in der Wohnung gewesen.

Meine Frage ist, ob mein Vermieter trotz Schweigepflicht zu meinem Vormieter, verpflichtet ist mir Auskunft darüber zu geben ob vor meinem Einzug ein Kammerjäger in der Wohnung war, wenn ein toter länger als eine Woche in der Wohnung gelegen hat?

Ist er gar von Gesetzwegen verpflichtet die Wohnung vorher zu sanieren unabhängig davon ob ich mich bereit erklärte dieße zu übernehmen in der Annahme daß sie behandelt wurde.

Oder ist mit Übernahme der Wohnung es automatisch von mir angenommen alle Mängel so zu übernehmen ob ich diese sehe oder nicht obwohl dieser annehmen muss es gibt Ungeziefer die nicht durch die Tatortreiniger mit Chemie beseitigt werden konnten.

Falls er dazu verpflichtet ist muss er mir dass schriftlich geben?

Es ist sehr wichtig für mich dieße Info zu bekommen, da sowohl meine Katzen als auch ich gesundheitliche Schäden davon getragen haben wenn auch überschaubar und behandelbar.

Ich danke euch allen vielmals abgesehen von den Miesmachern und denen die gleich schreiben man übertreibt oder spinnt.

Kammerjäger, Schädlinge, Ungeziefer
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