Ich möchte mich auf eine Wohnung bewerben. "Natürlich" will der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft haben und hat mir ein Formular zugeschickt, in dem ich meine Einverständniserklärung abgeben soll. Ich weiß, dass für solche Fälle eine B-Minus Auskunft an den Vermieter geschickt wird (also sowas wie: Name bekannt, keine Einträge vorhanden).

Nun meine Frage: Da in dem mir zugeschickten Formular vom §34 BDSchuG die Rede ist, wollte ich wissen, ob er somit versucht eine komplette Einsicht zu bekommen? Oder wird diese vollständige Auskunft prinzipiell NUR an mich gesendet und der Vermieter bekommt eben PRINZIPIELL nur diese B-Minus Variante?

Ich habe keine negativ-Einträge, will aber auch nicht, dass er komplett über meine finanzielles Verhalten Bescheid weiß (warum auch?).

Gäbe es sonst einen offizielen Vorduck zur Einverständniserklärung, den ich meinem Vermieter anstelle dessen schicken könnte?