![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ichhelfdir19222/1674986563327_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1674986563000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hab gesehen dass du nur eingeschrÀnkt geschÀftsfÀhig bist. (Weil du laut Profil erst 13 bist)
âBei Bestellungen im Internet wird die Rechnung jedoch meist hinterher bezahlt. Das fĂ€llt also gerade nicht unter den "Taschengeldparagraph". Daher mĂŒssen die Eltern bei Internet-KĂ€ufen entweder zuvor einwilligen oder das GeschĂ€ft nachtrĂ€glich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Eltern bei "heimlicher" Bestellung ihres Kindes das Widerrufsrecht fĂŒr FernabsatzvertrĂ€ge nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Vielmehr reicht es aus, wenn sie dem Unternehmen gegenĂŒber erklĂ€ren, dass sie die Genehmigung verweigern.â
setzt euch mal damit auseinander.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-im-internet-einkaufen-8377