Es kommt auf sein Alter darauf an. Dbna.de ist eher bis 27. ansonsten planetromeo.com oder Gay.de.

Allgemein kannst du anzeigen bei Homo.net schalten. Aber an besten finde ich sind Bars in deiner Umgebung. Dort kann man recht schnell Kontakte knüpfen.

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Da Apple sehr hohe sicherheitsstandards hat hilft der Gang zur Polizei. Die gerätenummer kann nicht geändert werden und ist einmalig. Sobald das Gerät in Betrieb genommen wird, könnte Apple es orten. Dies geht aber nur via Polizei soweit mir bekannt ist.

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Wirst du ohne Umbau keine Chance haben. Der developer ist extrem pingelig wenn es um Spielbetrug geht. Kenne leider nicht die genauen Bann-Strukturen. Also was genau gebannt wird und so.

Nächste mal vielleicht an die Regeln halten ;)

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Ich empfehle wie andere auch eher flashgames oder ältere Spiele. Aktuelle wirst du mit der veralteten Hardware und der onboard karte nicht flüssig spielen können.

Spiele wie Black and white kann ich sehr empfehlen. Diablo 2 sowie Warcraft 3 sind auch echt gute Games.

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Wie elbeobst sagte, muss ein Testament handschriftlich ge- und unterschrieben sein. Zudem sollte zum Zeitpunkt der Unterschrift eine völlige geistige Gesundheit gegeben sein. Deshalb ist auch ein Zeuge extrem notwendig. Im Idealfall ein Notar. :-)

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Das Video geistert seit Monaten durch das Netz und schockiert immer wieder aufs neue. Bisher sind, soweit ich mitbekommen habe, keine weiteren Daten und Fakten über das Video bekannt. Gerade im netz ist es sehr schwierig den Ursprung von solchen Videos rauszufinden. Wenn ihr die Polizei informiert lacht die sich schlapp weil sie wegen diesem Video bestimmt dauernd angerufen werden.

Sich merken sollte man folgendes: was einmal im Netz ist ist im Netz.

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Das Video Geister schon eine Weile rum und mein Partner hat es gesehen und war auch schockiert, Leider sind die Möglichkeiten der Polizei in Deutschland stark begrenzt da Facebook nicht in DE liegt. Normalerweise müsste Facebook das Video jagen und selbst Anzeige erstatten da ein Refhtsverstoß (in eigentlich den meisten Ländern der Erde) vorliegt oder zumindest das Video asap sperren und sämtliche Daten sichern die zur Ergreifung des Täters führen können. Täter ist in diesem Sinne der Akteur des Videos und derjenige der das Video verbreitet.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

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Hallo,

da ich in der Esoterik tätig bin, beschäftige ich mich natürlich auch mit den Urbanen Legenden. Mit Bloody Mary hab weder ich, noch meine Kunden Erfahrungen gemacht. Insbesondere da es viele verschiedene Erzählvarianten gibt, ist dies auch schwierig Beweise zu finden.

Zum Thema Gläserrücken habe ich persönlich zwar keine Erfahrungen gemacht, jedoch Mitglieder meiner Familie. Es kann sehr beängstigend sein, je nachdem ob der Geist Gut oder Böse ist. Es ist sogar möglich, dass sich die Dinge in Deiner Umgebung anfangen zu bewegen.

Solltest Du je auf diese Idee kommen dies zu machen, habe ich folgende Ratschläge für Dich:

  • Schließe fest alle Fenster und Türen
  • Mache dies grundsätzlich nicht alleine
  • Keiner Darf die Kette unterbrechen, solange es der Geist nicht erlaubt
  • Ruhig bleiben, egal was passiert
  • Nicht über den Geist oder die Situation lustig machen
  • WICHTIG: Eine erfahrene Person dabei haben

Ich wünsche Dir alles Gute.

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Ich selber bin Kartenleger vom Nebenberuf. Jedoch bei keiner Hotline oder ähnliches.

Ich habe mit 9 Jahren mein erstes Deck in der Hand gehabt und verwende das Tarot seither. Von den Erfahrungen meiner Kunden her, ist es wirklich unterschiedlich zu welchen Kartenleger man geht, oder ob man sich selbst betrügt und mit einer Frage sich an viele Kartenleger wendet. Zudem rate ich grundsätzlich davon ab, sich selbst die Karten zu legen und diese zu deuten. Dies hat unter anderem den Grund, dass man selbst zu voreingenommen ist.

Bei der Wahl des Kartenlegers solltest Du grundsätzlich auf Dein Gefühl hören. Wenn Du sofort ein schlechtes Gefühl hast, ist dieser KL nicht der richtige für Dich.

Ich wünsche Dir alles Gute.

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Also das beste was Du machen kannst ist Klartext reden. Es hätte keinen Sinn es zu verheimlichen und macht die Situation nur noch schlimmer. Gut ist auch wenn Du es unter 4 Augen machst. Deine Mutter wird Dir bestimmt die Möglichkeit bieten, Dich zu erklären bzw. Dir vielleicht sogar helfen.

Sollte Deine Mutter wütend werden, glaube ich aber nicht, dass sie anfangen wird ewig Sauer auf Dich zu sein oder dir gar den Kopf abzureißen.

Alles Gute.

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Aus Deiner Frage heraus bleiben noch einige Punkte offen. Du sagtest Du hattest einen Tampon drin. War er noch drin als Du aufgewacht bist? Wenn ja dann ist denke ich eine Pille danach fehl am platz. Zudem gibt es ja weitere Anzeichen dafür, ob was passiert ist. Dies kannst jedoch nur Du wissen.

Zudem wäre hilfreich zu wissen, inwiefern sich die Schmerzen am Hintern bemerkbar machen. Aus dem von Dir bisher genannten, ist es schwer daraus irgendetwas zu schließen bzw, Äußerungen zu machen, die Dir im endeffekt nicht weiterhelfen.

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Hallo Koma23,

Bis zur 10. Klasse 1. Halbjahr (wenn man nicht aufs Gymnasium geht. Kenne mich dahingehend also nicht aus). stehen auf Jedem Zeugnis Fehlstunden drauf.

Ausnahme bildet hierbei das Abschlusszeugnis der 10. Klasse (wenn man dann von der Schule abgeht). Auf diesem Zeugnis stehen keinerlei Fehlzeiten drin, da dies in der Regel das primäre Zeugnis zum Bewerben ist.

Am besten man vermeidet jegliche Fehlzeiten oder hat entsprechende Entschuldigungen drin.

Alles Gute.

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Das es rauskommen kann, ist dir denke ich wohl bekannt. Die Schule braucht lediglich einen Kontrollanruf machen. Aber davon mal weg.

In der Regel gibt es keine großen Sanktionen. Es ist auch Schulabhängig. Die eine Informiert nur die Eltern, die anderen Sprechen gleich Tadel oder Gar Verweise aus.

Egal ob Schule oder zukünftige Dinge: Urkundenfälschung ist eine Straftat. Da Du bereits Strafmündig bist, könnte die Schule Dich Theoretisch anzeigen. Jedoch macht das keine Schule, da dies nach außen ein schlechten Eindruck macht.

In der Regel werden Eltern verständigt und die Konsequenzen ziehen diese dann für Dich.

Ein Tipp für die Zukunft: Steh ehrlich zu Deinen Fehlern. Gerade Deinen Eltern gegenüber. Dann brauchst Du Dir solche Fragen erst gar nicht zu stellen.

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BITTE HILFE! Darf ein Lehrer die Tür vom Unterrichtsraum einfach abschließen?

Mein bester Freund hatte das Problem, dass er zwei Minuten zu spät zum Unterricht gekommen ist (und er kommt sonst NIE zu spät) und der Lehrer einfach gesagt hat wir sollen ihm nicht die Tür aufmachen, was sich dann natürlich auch keiner getraut hat... (Die Türen sind nur von innen zu öffnen, es sei denn man hat einen Lehrerschlüssel.) Ich weiß auch nicht warum der Lehrer so reagiert hat, da er sonst immer ganz freundlich ist... Ich würde euch bitten mir nicht solche Antworten zu geben wie: Wenn er einmal zwei Minuten zu spät gekommen ist, hat er das auch verdient. Sowas ist unsinnig und ich glaube im Grunde weiß dass auch jeder ;D Zudem ist mein Freund ein eigentlich sehr guter Schüler und er hat sich (wie er mir erzählt hat und ich glaube ihm das) auch nicht daneben benommen vorher. Die Sache ist die, dass ich mir dass einfach nciht erklären kann .(...gut vielleicht hatte der Lehrer einfach nen schlechten Tag...) Was mich aber interessiert ist folgende Frage: Darf ein Lehrer rechtlich gesehen einfach einen Schüler vor der Tür stehen lassen, wenn er zwei Minuten zu spät kommt (Auch wenn der Lehrer einfach nur schlechte Laune hat)? Mein Freund war zudem noch bei einem SV-Lehrer oder sowas und der meinte, dass der Lehrer sowas NICHT dürfte und verwies auf einen BASS (irgendwas rechtliches (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW)), hing sich dann aber nicht an die Sache dran... Und meinem Kumpel gehts jetzt natürlich gar nicht gut deswegen und ich würde ihm dann zumindest beratend zur Seite stehen. Problem: Ich hab keine BASS und per Internet auch keine Zugriffsmöglichkeit darauf. Hoffe auf eine gute Antwort und/oder Artikelverweise im BASS, die ich meinem Kumpel sagen kann :)

Schon mal Danke für alle Hilfe im Voraus :))))

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Hallo,

um gleich zum Fakt zu kommen: Nein. Kein Lehrer darf die Tür abschließen. Und da gibts mehrere Gründe für.

Zum einen: Freiheitsberaubung: Jeder hat das Recht einen Raum zu verlassen. Insbesondere für die Fälle das es jemanden nicht gut geht (Übelkeit z.B.).

Zum anderen: Der Brandschutz. Bei verschlossener Tür wird der Brandschutz vernachlässigt. Es würde im Brandfalle dazu kommen, dass der Raum nicht zügig verlassen werden kann und zu Unfällen kommen.

Der Lehrer darf jedoch einen Schüler des Raumes für eine gewisse Zeitspanne Verweisen (Wie in dem Fall eine Unterrichtststunde ). Dies ist durchaus legitim.

Das Verschließen der Türen stellt jedoch ein Sicherheitsrisiko dar.

Alles Gute

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Nein Kannst Du nicht. Da Du nach geltenden Deutschem Recht zu dem Zeitpunkt minderjährig warst ist dieser Vertrag, selbst wenn er von Dir abgeschlossen wurde, nicht rechtskräftig. Du kannst dies Anhand Deines Ausweises und Deiner Geburtsurkunde natürlich vor jedem Gericht nachweisen.

Aber zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig,nicht geschäftsfähig und meine Eltern wussten nicht was ich am PC mache.

In Diesem Falle hilft auch nicht die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder".. Dem ist nämlich nicht so.

Sollte es wirklich zu Problemen kommen, empfehle ich Dir zum Verbraucherschutz zu gehen oder Dich an einen Anwalt zu wenden.

In jedem Falle ist dies nicht gültig und es dürfen Dir keine Kosten zur Last gelegt werden. Insbesondere die 2 Jahre sollten einen stutzig machen. Kein unternehmen wartet 2 Jahre darauf, Geld einzutreiben.

In Diesem Sinne Alles Gute

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Dies ist eine sehr schwierige Frage.

– Sand, Wasser oder Feuchtigkeit, soweit der Kunde in den genannten Fällen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

In diesem Fall hast Du leider grob fahrlässig gehandelt und es ist auch kein Unvorhersehbares Ereignis welches Du hättest nicht verhindern können.

Hier käme es auf die Kulanz der Versicherung an und in wieweit deren Versicherungsschutz geht. Ich empfehle Dir DRINGEND die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sachlage zu erklären. Versuch nicht Dir was auszudenken. Du bist immer in der Beweispflicht was die Sachlage des "Unfalls" angeht.

Alles Gute.

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Im Falle eines vorliegenden Verdachts (der eine Grundlage haben muss), darf der Webseitenbetreiber Nachrichten einsehen. Dies auch um selbst Anzeige zu erstatten.

Solltest Du eine Anzeige erstatten wollen, liegt die Beweislast, dass der Admin oder einer der Erfüllungsgehilfen Deine Nachrichten gelesen hat, bei Dir. Einfach etwas zu unterstellen bringt Dich vor keinem Gericht weiter.

Eine eindeutige rechtslage diesbezüglich, gibt es leider noch nicht, da Die Urteilsanzahl zu gering ist. In der Regel geht man jedoch davon aus, dass das Deutsche Post- und Fernmeldegeheimnis in dem Fall in Kraft tritt.

Alles Gute

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