Hallo, wir haben vor erst 3 Tagen einen Welpen(3 Monate) gekauft, der Kleine ist gesund und munter, nun aber müssen wir aufgrund eines unvorhersehbaren Todesfalls in der Familie ins Ausland reisen. Den welpe können wir nicht mitnehmen da wir ihn nicht durch den Stress ziehen möchten, erneut eine neue Umgebung kennenzulernen, ganz abgesehen durch die Flugzeit.
Wir haben also entschieden den Kleinen an den Züchter zurückzugeben.
Im Internet haben wir gelesen, dass wir den hund keines falls an den Verkäufer "schenken" müssen, worunter wir verstehen, dass dieser von seinem Vorkaufsrecht nutzen macht. So steht dies im Kaufvertrag. Der verkäufer schickte uns nun ein Bild vom Rücknahmevertrag, wo steht dass wir erst das Geld bekommen, wenn eine neue Familie für den kleinen gefunden wird, und wir so lange alle Kosten für den kleinen tragen (Arzt, Futter etc). Ist das wirklich Rechtens? Zumal uns der Rücknahmevertrag erst gezeigt wurde nachdem wir den verkäufer heute darum gebeten haben.
Wir wollen aus dem Kaufvertrag zurücktreten, aber so Leid es uns auch tut, Geld ist leider eine Sache. Wir sind uns bewusst dass ein Hund kein Gegenstand ist den man kurz mal umtauscht, dennoch wollen wir nur das beste für ihn, und wir möchten ihn solch einen Stress nicht durchlaufen lassen in so Jungem Alter.