Hallo, habe da eine Frage zur Unterhatspflicht. Ich habe aus meiner ersten Ehe zwei Kinder 12 und 16 Jahre die bei meinem Exmann (war deren Wunsch) leben. Habe wieder geheiratet und mit meinem jetzigen Ehemann zwei Kinder gezeugt 7 Jahre und 3 Jahre. Nun schreibt mich das Jugendamt an, und meint ich müsste arbeiten gehen um den Unterhalt für die beiden Kinder aus der ersten Ehe zu leisten. Nun meine Frage: Kann mich ein Gericht zur Arbeit zwingen, obwohl ich mich in meinem jetzigen Haushalt um zwei kleine Kinder kümmere??????? Mein 7 jähriger Sohn geht in die zweite Klasse und ist jeden Tag gegen 12,30 Uhr zu Hause. Für meinen drei Jährigen Sohn habe ich bis jetzt noch keinen Kinderplatz in der näheren Umgebung bekommen. Einen Kinderplatz außerhalb kann ich nicht in Anspruch nehmen, da ich kein Auto und Führerschein besitze. Und mein Mann arbeitet jeden Tag von morgens 6 Uhr bis 18 Uhr abends. Wer soll sich dann um die beiden Kinder denn kümmern wenn ich vom Gericht zur Arbeit gezwungen werden sollte???? Und bitte versteht mich nicht falsch, daß ich mich vom Unterhalt drücken will oder arbeitsfaul bin...... wie ich nur kann oder mir möglich ist, gebe ich immer Geld und Geschenke meinen beiden Kindern aus meinder ersten Ehe.... Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen......

Für eine helfende Anwort wäre ich ihnen sehr dankbar!