Hallo, ich hab bei einem Vermögensberater als Sekretärin gearbeitet. Hab dann dummerweise den Schlüssel verloren. Jetzt will meine Arbeitgeber mir mein Gehalt nicht auszahlen, um das Geld mit den Kosten des Schlösseraustausches zuverrechnen. Wer zahlt für den Schlösseraustausch eigentlich, macht das nicht die Betriebshaftpflicht? Kann er mein Gehalt deshalb einbehalten?

Vielen Dank im Vorraus.:-))