Es ist richtig, dass es vom Prinzip her, zwei verschidene Feuerwehren sind, aber das FSHG schreibt im § 15 vor, dass Werkfeuerwehren, in Ausbildung, Ausrüstung und Ausstattung einer öffentlichen Feuerwehr gleichzustellen sind. Die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann ist genau die gleiche, wie diejenige, die im öffentlichen Bereich ausgebildet wird. Der Unterschied ist nur, dass die Berufsausbildung Werkfeuerwehrmann Bundeseinheitlich ist und die Ausbildung im öffentlichen (nach VaPmd- Feu) eine Landesrechtliche ist. Somit stehen 16 unterschiedliche Ausbildungen gegenüber einer. Die Länder akzeptieren diese Ausbildung schon mal nicht. Aber dem ist Abhilfe gegeben worden. Die Laufbahnverordnung hat sich im Mai diesen Jahres verändert, wo auch der Beruf Werkfeuerwehrmann installiert wurde. Somit ist dieser Rechtens und Du kannst, theoretisch, bei einer öffentlichen Feuerwehr anfangen (vorausgesetzt die akzeptieren diese und Deine Ausbildung (Teil II) war nach VaPmd- Feu)

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