Wir sind eine WEG. Die vom Vor-vorbesitzer 1993 eingebaute Gaube wurde vom Bauamt genehmigt, aber nicht in die Teilungserklärung eingetragen. Ich kaufte 2008 die Wohnung in dem Glauben, alle Fenster seien Gemeinschaftseigentum. 2016 musste das Gaubenfenster ausgetauscht werden, weil es durchregnete. Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Fensteraustausch und jeder bezahlte seinen Anteil. Bei der diesjährigen Eigentümerversammlung kamen die beiden Miteigentümer auf die Idee, ihr Geld (ca. 2000 Euro) zurückzuverlangen, weil ihnen eingefallen ist, dass der Vor-vorbesitzer das Fenster ja zum eigenen Vergnügen eingebaut hat und dass somit ich allein für den Austausch verantwortlich bin. Ich sehe das anders. Kann mir jemand einen Rat geben? Falls ich für die Miteigentümer etwas "Offizielles" benötige, müsste ich dann zum Anwalt oder zu einem Architekten oder gibt es einen Paragraphen im Internet, den ich als "Beleg" ausdrucken kann. Wäre sehr dankbar.