Ich bin ab dem 1.3.2021 neben meinem Hauptberuf (100% Stelle) noch in einem Privathaushalt bei Bekannten auf 450€ Basis angemeldet worden (3h die Woche Babysitten). Ich wurde im Januar operiert und war bis zum 7. März krank geschrieben (8 Wochen) Dazu habe ich Fragen:

  1. Erfährt meine gesetzliche Krankenkasse die Anmeldung des 450€ Minijobs automatisch? Oder muss ich da noch etwas anmelden?
  2. Bekommt mein Bekannter, also mein „Arbeitgeber“ im Minijob eine Meldung darüber, wenn ich im Hauptjob mit AU krank gemeldet bin oder nur wenn ich dort auch eine AU abgebe? Muss ich dort zwingend auch eine AU abgeben?
  3. Wie sieht es aus bei Krankengeldbezug? Ich bin im Hauptjob über den Zeitraum des 1. März bis zum 7. März mit AU krankgeschrieben gewesen. (Insgesamt 8 Wochen) Bekomme ich das Krankengeld gezahlt obwohl ein 450€ Minijob ab dem 1.3. angemeldet war?
  4. Was würde theoretisch passieren wenn man mit einer AU im Hauptjob für 3h eine Arbeit im Minijob ausgeübt hat, erfährt die Krankenkasse davon? (Ich habe bis dato nicht im Minijob gearbeitet, möchte aber allgemein wissen, ob die Krankenkasse davon Kenntnis bekommt wenn man im Minijob arbeitet!)

LG Melanie