Ich habe derzeit Ärger mit meiner Vermieterin, da sie seit 9 Monaten ihrer mündlichen Zusage nicht nachgekommen ist, meine Terrasse fertig zu stellen. Meine Wohnung ist durch eine Terrassentür und 3 Stufen direkt mit der Terrasse verbunden. Sie ist jedoch nicht im Mietvertrag aufgeführt. Ich plane nun eine Mitminderung durchzuführen. Ist dies rechtlich möglich? Vielen Dank für Eure Hilfe. Melanie