Gibt es entsprechende Richtlinien, was bei welcher Art von Zeichnung zwingend dabei sein muss, was nicht? Wir sind ein kleines mittelständiges Unternehmen. Laut Leistungsverzeichnis sind wir zur Abgabe von Werkstattzeichnungen verpflichtet. Wir haben Zeichnungen abgeliefert, wie immer. Nun bekamen wir eine lange Liste, was daran angeblich fehlt (obwohl unsere Zeichnungen bei anderen Baustellen so in Ordnung waren). Die Bauleitung, bzw Bauherr sagen, sie können uns keine Freigabe geben und drohen mit Verzugsetzung, dabei haben wir vor Wochen (direkt nach Eingang der langen Liste) mitgeteilt, dass wir nicht die Möglichkeit und die Kenntnis haben, die geforderten Zeichnungen zu machen. Aus unseren Werkstattzeichnungen gehen die erforderlichen Maße eindeutig hervor. Es geht hauptsächlich um formale Punkte, die wir angeblich noch an den Zeichnungen machen müssen. Vielen Dank vorab für eure Antworten!