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Antwort
Das neue Widerrufsrecht sagt aus das der Händler ein Lieferdatum angeben muss wann die Ware bei dir ist. Hält der Versandhändler dies nicht, so kannst du Ihn auf diesen auf Verzug Abmahnen.
Daher muss der Händler die ein Zeitraum angeben an dem das Paket zugestellt wird, fraglich ist jedoch wie es wie derzeit bei einem Streik ist, denn das kann als Höhere Gewalt bezeichnet werden, wo für der Versandhändler nichts kann.
Setzte dich einfach mal mit dem Kundenservice in Verbindung.
Liebe Grüße und viel Spaß wünscht dir Meinposten.de
Dennis Porps