Ist ein notarieller Ehevertrag (Gütertrennung etc.) nach Gattentod weiterhin in dieser Form gültig?
Eigentlich ist mit der Frage schon alles gesagt, ausser es kommt jetzt anschliessend ein neuer Aspekt bei den Antworten dazu. Dann muss ich die Fage bzw. Info weiter modifizieren. Lieben Dank im voraus.
Recht,
Vertrag,
Ehe,
Notar