Wird das Einkommen des neuen Partners bei der Unterhaltspflicht mit berücksichtigt?
Hallo! Ich möchte demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen. Er hat ein Kind, das nicht bei ihm lebt und er ist somit unterhaltspflichtig. Momentan hat er nur einen Teilzeitjob und es ist noch in Klärung wieviel er davon noch für den Unterhalt des Kindes zahlt bzw. ob er es bei dem geringen Gehalt überhaupt kann, da er auf keine 850 Euro kommt. Wenn ich zu ihm ziehe, kann es dann tatsächlich sein, dass mein Gehalt mit angerechnet wird, damit er mehr Unterhalt zahlt?
Unterhalt