Ich studiere Pharmazie und habe ein Problem mit der Famulatur oder besser gesagt mit dem rechtlichen Sachen.
Ich war die gesamte Famulatur in der gleichen Apotheke, aber zu erst 3 Wochen und dann 5Wochen.
Nun steht ja in der Vorschrift dass eine Einteilung zu 4wochen zulässig ist, da 4 Wochen in der öffentlichen Apotheke erledigt werden müssen, aber gilt das auch für meinen Fall, wenn ich die ganze Zeit in einer öffentlochen war?