Hallo, beim Verkauf eines Fahrzeuges, muss ja ein Unfallschaden, auch wenn dieser repariert wurde, mit angegeben werden.

Wenn innerhalb der Garantie, ein etwas kostspieliger Schaden entstanden ist, der durch die Fachwerkstatt auf Garantieleistung behoben wurde, ist man hier eigentlich auch verpflichtet, dies beim Verkauf anzugeben?

Falls dem so ist, entsteht dadurch doch auch eine Art Wertminderung, wie beim Unfallschaden, oder?