Hallo Leute,

ich hoffe,jemand kann mir helfen?! Folgendes Problem: - Nachsendeauftrag wegen längerfristiger Abwesenheit gestellt - Bußgeldbescheid per einschreibe Einwurf an gemeldeter Adresse eingegangen (15,00€ Bußgeld 3,50€ Auflage 25,00€ Gebühr) - Einspruch eingelegt & mich dabei auf die Verjährungsfrist berufen (Geblitzt Anfang April; Bußgeldbescheid Anfang August) - Antwortschreiben erhalten,dass Sachverhalt korrekt und fristgerecht bearbeitet wurde,da Anhörungsbogen Mitte Juni rausgegangen sei - Anhörungsbogen jedoch nicht eingegangen, weder an gemeldeter Adresse noch an Nachsendeadresse...vermutlich bei der Post verloren gegangen

Einen Anwalt zwecks Prüfung bei der Bußgeldbehörde habe ich bereits eingeschaltet, Resonanz bleibt abzuwarten.

Muss ich die 43,50€ statt der 15,00€ trotz unverschuldeter Unkenntnis zahlen? Kann die Post für den Verlust des Anhörungsbogens belangt werden? Wer steht in der Beweispflicht?

Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten! :)

Liebe Grüße M.