Hallo zusammen, Ich möchte ein Einfamilienhaus auf meinem Grundstück bauen. Die Zustimmung der Gemeinde ist da - der Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Das Problem: es existiert noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Auf dem Baugrbiet stehen aber schon 5 Häuser, die eine Sondergenehmigung von dem Landratsamt zum Bau bekommen haben. Jetzt habe ich erfahren, dass angeblich vom Landratsamt jetzt kein weiteres Haus genehmigt wird, so lange noch kein B-Plan da ist. Wie ist hier die rechtliche Grundlage? ich kann nicht so lange warten, bis der B-Plan fertig ist, sonst schaffe ich es heuer nicht mehr mit dem Bau ... Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!