Ich habe einen 14jährigen Sohn. Letzte Woche habe ich verschlafen, und meine Kinder nicht rechtzeitig zur Schule schicken können. Da das Schulgebäude nach Unterrichtsbeginn verschlossen ist - konnten sie erst zur 2. Stunde kommen. Einer hat in der 1. Stunde eine Mathearbeit geschrieben - die hat er nun leider verpasst.

Die Lehrerin hat ihm daraufhin eine 6 verpasst, nachschreiben darf er die Arbeit nicht - angeblich hat sie sich mit der stellv. Direktorin der Schule abgesprochen, und das wäre lt. Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern auch zulässig.

Im Schulgesetz kann ich nur folgendes finden: "Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (6). "

Meine Frage - (mein Sohn ist 14) - hat er sein Fehlen wirklich selbst zu vertreten .. ?!