Folgendes Fallbeispiel:

Händler A verkauft an Händler B eine Ware A gegen Vorauskasse. Er erstellt dafür eine Proforma-Rechnung auf der die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist. Diese berechtigt Händler B nicht zum Vorsteuerabzug.

Händler B begleicht die Proforma vollständig. Danach liefert Händler A die Ware und erstellt eine finale Rechnung, auf der der Nettowarenwert ausgewiesen, und die geleistete Zahlung (netto, ohne enthaltene Steuer) abgezogen ist. Es wird keine Steuer ausgewiesen.

Wie ist ein solcher Fall Steuerrechtlich zu betrachten? Muss auf der Finalen Rechnung die Steuer ausgewiesen werden? Berechtigt die Rechnung als Nachweis in Kombination mit der Proforma zum Vorsteuerabzug beim Finanzamt?

Beispiel anhand eines Bildes *klick*

Merci! (: