Anspruch auf Bezahlung wenn Dienstleistung nicht erbracht wurde?

Hallo zusammen, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Zur Sachlage:

Im Januar war ich mit meinem Freund bei Verwandten. Wir sind spazieren gefahren und haben uns die verschneiten Berge angesehen. Beui dem Versuch auf solch einen Berg raufzufahren sind wir im Schnee steckengeblieben. Durch Anwohner wurde ein Abschleppduenst gerufen, dieser kam mit einem LKW um uns vom Berg zu ziehen. Nachdem der Fahrer 4 mal versucht hat auf den Berg zu kommen wurde der Abschleppversuch abgebrochen und er ist wieder weg gefahren. Da er sicherstellen wollte das er den Einsatz bezahlt bekommt, hat er sich die Mitgliedschaft für einen Automobilclub unterschrreiben lassen. unsere Versicherung hat seine Ansprüche abgeleht und wir haben auf Anfrage des Automobilclubs die Sachlage erklärt und die Info bekommen das sich die Angelegenheit für den Club erledigt hat da keine Leistun erbracht wurde.

Jetzt hat uns der Herr vom Abschleppservice eine Rechnung über 310€ für den Abschleppversuch geschickt, auf der Vermerkt ist das kein Service erbracht werden konnte.

Zu guter letzt hat dieser Herr bei uns angerufen und mit nem Anwalt gedroht wenn wir nicht bezahlen. Beziehungsweise er könnte auch vorbei kommen und dann würde er das mit uns klären. Ist total ausfallend geworden.

Jetzt die Frage: Hat dieser Herr Anspruch darauf das wir die Anfahrt bezahlen auch wenn er uns nicht abgeschleppt hat?

Verkehr, Versicherung, Recht, Anspruch
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