Meine Mutter Pflegrad 2 pflegt und versorgt im häuslichen Umfeld ihren Partner Pflegegrad 4.

Ein Pflegedienst ist für den Partner eingeschaltet. Bewilligt wurden Kombileistungen.

Nun will die Krankenkasse das freie Pflegegeld nicht mehr auszahlen, sondern nur noch Sachleistungen gewähren. Eine Verwahrlosung der Personen liegt nicht vor.

Gibt es einen rechtlichen Ausschlusstatbestand ; dass ein Mensch mit eigenem Pflegegrad 2 nicht mehr pflegen darf?

Soweit ich das Gesetz verstehe erhält der zu Pfegende das Geld und kann darüber frei verfügen.