Guten Tag,

ich wollte mal fragen ob es Möglich ist einen Anwalt vorsorglich zu engagieren so das man im Fall eines rechtlichen Problems nicht erst erfragen muss ob dieser Anwalt für einen tätig werden möchte bzw. sich erst einen Anwalt aussuchen muss. Des weiteren würde ich gern wissen ob man im Rahmen einer solchen Vereinbarung ein Honorar bei dem Anwalt „hinterlegen“ kann was sozusagen eine Art Guthaben auf wieder spiegelt von dem der Anwalt dann sein Honorar abziehen kann?

Sollte das ganze rechtlich möglich sein wie kann ich dieses Angebot einem Anwalt unterbreiten?