Huhu ihr lieben,

ich habe nochmal eine Frage zu meinem noch bestehenden Arbeitsverhältnis.

Ich arbeite seit Juli 2017 bei einer Reinigungsfirma auf Teilzeit.

15 Std. die Woche bei einer 5 Tage Woche.

Nun habe ich zum 15. Januar 2022 die Kündigung bekommen, da mein Arbeitsbereich betriebsbedingt weggefallen ist.

Nun meine erste Frage: Darf der Arbeitgeber zum 15. kündigen bei der Dauer meiner Betriebszugehörigkeit? Ich dachte es wäre Arbeitgebermäßig immer zum Monatsende, bin mir aber nicht sicher. Die Kündigung kam am 14.12.2021bei mir an.

Und meine zweite Frage: Ich habe von 2021 noch 16 Tage Urlaubsanspruch diesen hat er mir jetzt auch gewährt. Aber habe ich nicht noch einen Teilanspruch für Januar weil ich noch bis zum 15.01 beschäftigt bin? Oder zählen in diesem Fall halbe Monate nicht?