Hallo erstmal

Ich wollte fragen, ob Lehrer (Musik- nicht Klassenlehrer) einem eine Strafarbeit anordnen können, in der man einen vollkommen sinnlosen Text abschreiben muss (selbst in dem Text steht sowas wie "dieser Text ist ebenso sinnlos wie überflüssig..."). Diesen (sehr langen) Text muss ich abschreiben, weil ich, nachdem alle Schüler den Saal betraten, als ich mich hingesetzt habe, etwas getrunken habe, statt als erstes mein Buch, Heft und Mäppchen auszupacken. Also ist meine Frage : Ist das rechtlich erlaubt? Wenn nciht, dann bitte ich um einen Beweis bzw. eine § und wenn es geht auch eine Absatz Angabe, wo ich das anchsehen kann.

Vielen Dank im voraus Max