Meine 15-jährige Tochter wird mit Beginn des nächsten Schuljahres bei ihrem Vater wohnen und leben, der 100 km von mir entfernt in einer anderen Stadt lebt. Das alleinige Sorgerecht verbleibt zunächst bei mir. Welches Jugendamt ist dann für meine Tochter zuständig (bzgl. Unterhaltsregelungen, Sorgerechtserklärungen und sonstiger Fragen/Angelegenheiten)? Das Wohnsitzjugendamt der Mutter oder der Tochter?