Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Im 2. Halbjahr des 2. Jahrgangs ist offenbar unangekündigt das Fach Religion unterrichtet worden, denn es ist als Fach (mit einem Leistungsentwicklungskommentar für meinen Sohn) im Zeugnis aufgetaucht. Er hat sich dort - angeblich - mit Schöpfungsmythen beschäftigt.

Jetzt wird das Fach nach Bremer Stundentafel in Klasse 3 offiziell unterrichtet. Eine diesbezügliche Elterninformation hat es nicht gegeben. Im Stundenplan meines Sohnes ist das Fach nicht ausgewiesen, da die Schule von der herkömmlichen Einteilung in 45-Minuten-Unterrichtsstunden abgegangen ist und den Lehrern bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vormittags offenbar großen zeitlichen und inhaltlichen Gestatungsraum lässt.

Die bloße Abmeldung vom Religionsunterricht wäre natürlich möglich. Problematisch wird die Organisation einer Alternative. Uns wäre es am liebsten, wenn das Fach an den Rand des Schultags gelegt würde, weil dann innerschulisch keine Aufsicht für die Zeit der Nichtteilnahme am RU organisiert werden müsste.

Dieser Überlegung steht allerdings ein senatorisches Schreiben (dessen Rechtscharakter mir im Moment nicht klar ist) entgegen, das vorsieht, dass die betreffenden Schüler während des RU in ihrer Klasse am Fachunterricht einer Parallelklasse teilnehmen müssen.

Das passt mir/ uns vor allem aus einem Grund nicht:

Eine der gewichtigeren disziplinarischen Maßnahmen an dieser Schule ist - nach mehrfachem Fehlverhalten eines Schülers in einem Fachunterricht - die stundenweise Versetzung in eine Parallelklasse. Unser Sohn würde also bei Nichtteilnahme am RU dem äußeren Ablauf nach als Schüler mit schwerem Fehlverhalten diskriminiert.

Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass ein solches Verfahren juristisch Bestand hätte.

Wer kennt Musterurteile zu sehr ähnlich gelagerten Fällen?

(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)