Hallo, Ich habe mich schon viel über das P-Konto nachgelesen, jedoch keine Antwort auf meine Frage gefunden. Also, soweit wie ich weiß, besteht ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat. Was ist aber, wenn der Lohn diesen Freibetrag mit sagen wir mal 40 Euro übersteigt, jedoch noch kein Pfändungsantrag von Gläubigern gibt: Darf man dann trotzdem nur über den Freibetrag verfügen? Selbst die Sparkasse konnte die Frage nicht genau beantworten; nach mehreren Telefonaten sagte diese jedoch, dass man über alles Geld auf dem Konto verfügen könne, solange kein Pfändungsantrag vorliege. Aber genau das war diesen Monat nicht der Fall. Bin mal gespannt, ob hier jemand mehr weiß als die Sparkasse selbst! ;-) Danke schon im Voraus für Eure Antworten.