Hallo,

ich habe für 9 Monate (Oktober 16 - Juni 17) in einer 3er WG gelebt. Einer meiner beiden Mitbewohner ist Bafög-Empfänger und muss damit ja sowieso nichts zahlen. Der andere hingegen ist lediglich als Student eingeschrieben gewesen, erhält aber kein Bafög. Er war in der Wohnung nie angemeldet und ist dem Beitragsservice daher auch nie aufgefallen. Theoretisch müsste er mir also die Hälfte des Beitrags zahlen. Er ist Ende September aus der Wohnung ausgezogen.

Ich bin jetzt zum Oktober zufälligerweise wieder in die gleiche WG reingekommen ( über Wohnungsbaugesellschaft).

Für die 9 Monate, die ich hier gewohnt habe, habe ich mich ganz normal bei der Stadt angemeldet und später auch Post von der GEZ bekommen.

Meine Frage ist nun, inwiefern es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass ich mir von dem, nun ehemaligen Mitbewohner, den Gebührenanteil einholen kann.

Da ich Stand jetzt seine neue Adresse nicht kenne, stelle ich mir ebenfalls die Frage, ob die Wohnungsbaugesellschaft bzw. Ämter(?) mir seine alte bzw. seine neue Adresse zum Zweck der Gebühreneinholung geben müssen.

Im Vorfeld vielen Dank für die Mithilfe,

Gruß Max