Hallo Zusammen,

Eine Studentin aus Nicht EU Land. Sie wohnt studert in Deutschland seit 4 Jahren. Sie hat zur Zeit eine befristete Aufenthaltsgenemigung. Sie und ihre Studium wird durch ihre deutsche Bekannte finanziert, senau gesagt Verpflichtungserklärung. Ihr Freund ist auch mit Student (hat ein befristeter Aufenthaltsgenemigung,kommt aus dem Ausland)(Nicht EU Land). Er arbeitet als ein Teilzeitkraft. Beide sind Stundent. Sie haben vor eine Woche Kind bekommen. Beide haben Aufenthalstgenemigung §16.1 zum Zweck Studium.

Frage: 1. Bekommt das Kind eine Aufenthaltsgenemigung?

Frage: 2. Was wird wegen das Kind ihre Studium abgebrochen wird?

Frage: 3. Kann Sie einen Antrag für Kindergeld machen? Oder muss ihr Freund finanzieren, obwohl der auch Student ist.

Frage: 4. Bekommt Sie eine andere Aufenthaltsgenemigung, falls Ihr Studium abgebrochen wird.

Frage : 5. Was passiert mit Verpflichtungserklärung?

Frage: 6.

Hat Sie oder beide Bleibe recht in Deutschland, wegen Kind?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße, Max