In unserer Betriebskostenabrechnung ist aufgeführt Miete für Wasserzähler! Bis 2007 hatte der Vermieter einen Wasserzähler gekauft, den er nicht auf die Miete mit umlegen darf. Dann hat er scheinbar, da der Zähler ja regelmäßig ausgetauscht werden muss, ein neuen Zähler gemietet ohne uns darüber in Kenntnis zu setzen. Ist es rechtens uns einfach eine Miete über neue Dinge auf zu oktuieren ohne uns vorher darüber zu informieren? Und müssen sie uns jedes Mal aufs Neue informieren, wenn sie wieder einen Zähler mieten, nach austausch.?