Achtung hier wird jede Menge HALBWISSEN, teils mit schweren Fehlern dargestellt.

Also: Zunächst die Definition Kindertagesstätte:

"Kindertagesstätten" (am Beispiel Bundesland Rheinland-Pfalz) ist der Oberbegriff für die Unter-Kategorien:

  1. Grippe (Kinder unter 3 Jahren)
  2. Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt)
  3. Spiel- und Lernstube (Kinder aller Altersstufen im sozialen Brennpunkt)
  4. Hort (Schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren)


Die Definition Kind wird oft falsch dargestellt. Ein Kind ist jede Person unter 14 Jahren. Mit dem 14.Geburtstag ist aus dem Kind ein Jugendlicher/ eine Jugendliche geworden, der oder die Jugendliche kann nun auch zum ersten Mal rechtlich belangt werden.

Also nochmal zum Verständnis: ein Kind, dass in einen Hort geht, geht damit auch gleichzeitig in die Kindertagestätte (KITA) auch wenn das einige 13 Jährige Kinder vielleicht nicht so gerne hören.

Wer dass verstanden hat, kann nun richtig mit dem Begriff Kindertagesstätten umgehen.

Nachzulesen ist das ganze im Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz (Stand 2017) unter "Keyfacts Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, Gruppentypen und Einrichtungsstrukturen".