Habe wie immer vor meiner Garage geparkt, bekam erneut ein Verwarnungsgeld von 10€, weil ich keine Parkscheibe im Auto hatte. Man muss dazu sagen das ich ca. 50 cm auf dem öffentlichen Parkplatz stand. Dort wird die Parkzeit mit Parkscheiben geregelt. Beim ersten und zweiten mal wurde alles abgewiesen und ich musste nicht zahlen. Nun, obwohl alles gleich wie immer, heißt es ich müsste löhnen. Kann mir wer sagen ab welcher Parklänge (überragen) des Wagens man zahlen muss? Habe da mal etwas von 50% der Wagenlänge gehört. Falls ja kann mir das jemand verlinken in den Kommentaren? Ich finde das nicht unter "Halten und Parken" in der STVO.

Danke