Hallo Community, muss ein Arbeitnehmer mit Nachforderungen seitens des Arbeitgebers bei folgender Verzichtserklärung rechnen?

"Wie bereits mündlich zwischen... und ... besprochen, verzichten beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf die gegenseitigen Ansprüche und das Arbeitsverhältnis gilt damit als abgewickelt. Die Parteien sind sich demnach einig, dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung und für die Zeit nach seiner Beendigung, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten sind, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt worden ist."

Hierbei ging es um eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes. Kann trotz der Verzichtserklärung der ehemalige Arbeitgeber Forderungen geltend machen? Egal bei welchen Belangen? Gibt es in dieser Satzkonstellation ein Schlupfloch für den AG? Beispielsweise bei vertraglich vereinbarten Rückforderungen von Umsatzbeteiligungen, oder auch schwereren Vergehen des Arbeitnehmers wie Unterschlagung oder Diebstahl, welche im Nachhinein erst festgestellt wurden?