Guten Tag zusammen,

ich werde in Kürze über einen Makler ein Haus anmieten und beabsichtige, dieses in ein paar Jahren zu kaufen. Die Vermieterin hat mir ein Vorkaufsrecht zugesagt. Dieses soll auch notariell beurkundet werden. Ich bin mit diesem Vorschlag auf den Makler, der das Haus im Auftrag der Vermieterin zur Miete angeboten hatte, zugegangen und dieser hat zwischen mir und der Eigentümerin vermittelt.

Wie sieht es nun bezüglich der Maklerprovision aus? Der Makler wird im Rahmen der Vermietung ja von der Vermieterin vergütet. Wenn ich das Haus kaufe, hat der Makler hier einen zusätzlichen Provisionsanspruch auf den Kaufpreis? Falls ja, gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?

Danke vorab!

LG

Matthias