An meinem Fahrrad ist die Pedale abgebrochen, so dass ich nicht weiterfahren konnte. Ich hatte noch eine Fahrkarte dabei und 60 Cent in bar. Leider bin ich blöderweise kontrolliert worden und muss jetzt trotz gültiger Fahrkarte für mein "Schwarz gefahrenes Fahrrad" 40 Euro zahlen. Ohne Fahrschein wären angeblich 80 Euro fällig gewesen, das kam mir ja schon suspekt vor. Jetzt hab ich allerdings mal gehört, dass ein kaputtes Fahrrad auch als Gepäck gewertet werden kann. Wenn ich einen kleinen Schrank vom Flohmarkt mit der Bahn transportiere, dann brauche ich ja auch viel Platz und zahle nix dafür. Angeblich konnte ich meinem überaus "höflichen" Kontrolleur aber nicht beweisen, dass mein Fahrrad nicht verkehrstüchtig war. Ich will mal wissen, wie der ohne Pedale radeln will... Kennt sich jemand aus, ob es dazu eine Regelung gibt? Hab mein Fahrrad direkt bei meinem Radladen des Vertrauens abgegeben und will mit der Rechnung dann versuchen, Einspruch zu erheben.