Ich arbeite seit einem halben Jahr Teilzeit auf 20 Stunden in der Woche auf 3 Tage verteilt. Donnerstag und Freitag habe ich frei. Dies ist aber im Arbeitsvertrag nicht festgehalten. Dort stehen nur die 20 Stunden.

Nun habe ich schon herausgefunden, dass ich deshalb einen vollen Urlaubsanspruch habe, jedoch für eine Woche 5 Urlaubstage nehmen muss.

Wie läuft das aber bei unvollständigen Wochen? Beispiel Weihnachten: Wir haben Betriebsferien vom 23.12. bis 02.01. Muss ich für den 23./24. Urlaub nehmen, wenn es keine ganze Woche ist? Wenn das der Fall ist, dann stehe ich mit dieser Rechnung am Ende tatsächlich schlechter da als wenn ich den Urlaub auf eine 3 Tage Woche runter rechnen würde.