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Es kommt darauf an, was im Fahrzeugschein steht! Nur darauf kommt es an. Steht im Fahrzeugschein „KOM“ dann ist das Fahrzeug als Kraftomnibus zugelassen und darf mit einem Führerschein der Klasse D oder D1 gefahren werden. Vorhandene Sitze alleine sind bei einer vorhandenen Zulassung wurscht.
Soll aber ein Fahrzeug zugelassen werden, dann müssen die Sitze vorhanden sein, sonst kann es per Gesetzlicher Bestimmung nicht als KOM zugelassen werden.
Wenn du einen amerikanischen Schulbus hast, dann muss man erst einmal die Zulassung in Deutschland bekommen. Denn neben der Anzahl der Sitze sind noch andere Bedingungen zu erfüllen.
Wenn du aber den Schulbus ausbaust als Wohnmobil, darfst du Max 9 Sitze (inklusive Fahrersitz) haben und brauchst einen LKW Führerschein! Je nach Gewicht C1 oder Klasse C. willst du einen Anhänger mitführen, dann zusätzlich noch den Anhängerführerschein. Dann wäre es C1E oder CE.
Ein ausgebauter Bus, der anstatt mit vielen Sitzen mit Tischen und Stühlen ausgestattet ist, um als Catering oder Restaurant bei Events zu arbeiten, sieht von Außen aus wie ein Bus, hat aber keine KOM Zulassung.
Weil Stühle sind keine Sitze und bei Zulassung des umgebauten Busses, sind in der Regel die meisten Sitze entfernt worden. Und daher wird es als Nutzfahrzeug zugelassen und je nach Gewicht benötigst du den LKW Führerschein.
Woher ich das weiß? Habe den Busführerschein und stand genau vor dem Problem, dass ich einen Bus von Hamburg nach Hannover überführen musste, der als Restaurant bei einem Event gebraucht wurde. Außer zwei Sitze gab es nur Stühle und Tische.
Das Justizministerium hat mir dann die Frage beantwortet, da die Zulassung und Führerscheinstelle es selbst nicht wusste.