![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Wenn das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") hat, du den Untersuchungsbericht vorlegst und du eine Elektronische Versicherungbestätigungsnummer (eVB-Nr.) hast und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder eine Certificate of Conformity (Coc-Papier) hast sowie deinen Personalausweis vorlegst, kannst du dir Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen und mit diesen Kennzeichen das Fahrzeug überführen.