Hallo, folgende Frage: Meiner Mitbewohnerin wurde am Dienstag das Auto zwangsstillgelegt. Ich glaube wegen fehlendem Versicherungsschutz. Der Außendienstler hat also am Dienstag die Plaketten entwertet und den Fahrzeugschein an sich genommen. Nun hat sie das Auto ohnehin nicht mehr benutzt und hat es sowieso verkaufen wollen.Einen Käufer dafür hat sie, der das Fahrzeug am Wochenende wohl via Kurzzulassung überführen will. Nun fragen wir uns gerade was mit dem eingezogenen Fahrzeugschein ist. Braucht der Käufer den um das Auto später auf sich definitiv zulassen zu können, oder bekäme er ohnehin einen neuen? Ich hab absolut keine Ahnung. Besaß noch kein Auto :-)