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Antwort
Wenn das IGZ-DGB Tarifwerk angewendet wird (sehe im Arbeitsvertrag nach), ist dem Manteltarifvertrag zu entnehmen: „Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80% des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt.“.
Unabhängig davon solltest du einfach fragen. Die regelmäßige Zahlung von Abschlägen gehören bei den meisten Zeitarbeitsunternehmen zum Tagesgeschäft.