Aus dem Hausverkauf und anderen Dingen sind noch alte Verbindlichkeiten aufgelaufen. Die Ex Frau hat auf absehbare Zeut keine Möglichkeit dies zu begleichen. Sie bot an den Kindesunterhalt einzustellen bis das abgezahlt ist. Das wollen natürlich die Kinder (16 und 18) nicht so dolle gern. Jetzt sagt sie er dürfe den Unterhalt nicht kürzen, bietet aber keine Alternative für die Zahlung der Schulden an. Darf er kürzen oder darf er nicht?