Hallöchen,

ich befinde mich zurzeit in meiner zweiten Elternzeit, welche nahtlos an die erste Elternzeit angegrenzt hat. Ich bin Bundesbeamtin (A8) und erhalte zurzeit eine Krankenversicherungserstattung (Paragraf 9 Abs. 2 MuSchEltZV). Nach meiner Elternzeit würde ich erstmal wieder 10 Stunden in Teilzeit arbeiten gehen, jedoch stelle ich mir nun die Frage, ob ich dann trotzdem noch eine Krankenversicherungserstattung erhalte, oder ob ich den vollen Betrag wieder alleine zahlen muss?! Wenn nein, wo steht das? Ich werde nicht wirklich fündig. Sollte dies so sein, würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und diese 10 Stunden woanders zu leisten. Denn dann würde ich nach Gesetz für dieses Jahr die Erstattung weiter erhalten.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten!