Dies war mein Schreiben an Park und control, in dem eigentlich alles steht und unten die Antwort:
Gestern den 20.11.2016 schneit bei mir ein Unverschämter Drohbrief ins Haus, ich solle bis zum 03.12.2016 (8Tagen) 52,63 € überweisen, mit lauter Lügen:
Zum ersten ist schon die Forderung von 30 € zu Hoch. Diese Gebühr ist überhöht, da eine solche Zahlungsaufforderung zu sehr von den Strafgebühren der öffentlichen Parkraumüberwachung abweicht, das  Gesetz regelt jedoch, dass Geschäftsbedingungen nicht zu sehr von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen. Die  Gebühr ist  mehr als doppelt so hoch als gesetzlich bestimmt, so ist die Geschäftsbedingung unwirksam. Hierbei handelt es sich nicht um eine angemessene Höhe

Zum zweiten,  stellt das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar, denn ein Auto bzw. ein Scheibenwischer ist nicht dafür gedacht, empfangsbedürftige Schriftstücke entgegenzunehmen. Ein Vergleich mit einem Briefkasten oder einem Postfach ist nicht möglich. Ich habe nie zuvor eine Rechnung erhalten haben,  die jetzt vorliegende Mahnung ist die erste Zahlungsaufforderung die ich erhalten habe.
Zum dritten, kann ich mich nicht „in Verzug“ befinden, da ich  zuvor keine Rechnung bekomm habe. Ich bin nicht dazu verpflichtet, Verzugsgebühren oder Mahngebühren zu bezahlen. Verzugskosten würden nur dann auf mich zutreffen, wenn Ich eine berechtigte fehlerfreie Rechnung erhalten hätte und deren Zahlung ohne Rechtfertigungsgrund verweigert hätte, dies trifft jedoch nicht zu. Ohne eine korrekte Rechnung tritt kein Verzug ein. Wie oben bereits erwähnt stellt ein Auto oder sogar ein Scheibenwischer in rechtlicher Hinsicht keine Empfangssphäre dar.
Die neben der Vertragsstrafe erhobenen Verzugsgebühren sind damit unrechtmäßig.
Mein Beschwerdeschreiben werde ich zum einen öffentlich machen und zum anderen auch an das Schuh Center Siemes weiterleiten, zudem werde ich vor Ort Bilder von der Beschilderung machen, welche natürlich deutlich sichtbar und groß an der Einfahrt stehen, auf welchen die Parkregeln und die Gebühren hinweist.