Ist ein offener Mailverteiler an die gesamte Schulklasse und im Betrieb an alle Azubis zulässig?

Der Klassenlehrer hat eine Mail an die gesamte Klasse geschickt. Da er nicht die "Blind = BCC" Funktion genutzt hat, haben nun allle Mitschüler die privaten Mailadressen der anderen.

Im Betrieb das gleiche: der Praxis-Anleiter macht einen Mailverteiler an alle Azubis mit offen sichtbaren privaten Mailadressen.

Ist das nach Datenschutz zulässig? Schließlich habe ich in beiden Fällen keine Zustimmung für die Weitergabe meiner Mailadresse gegeben.

Habe auch gelesen dass bei offenen-Mailverteilern ziemlich hohe Bußgelder drohen. Ist das so?

Ps.

Ich will niemadem Ärger machen oder Anzeigen! Will ja meine Ausbildung auch zur Ende machen ;) Ich will aber mit beiden reden damit sie in Zukunft dafür die BCC-funktion nutzen. Wenn das aber nach Datenschutz zulässig ist überlege ich mir eine extra-adresse anzulegen.