Guten Tag!

Ich bin Künstler im Nebenerwerb und fertige Bilder (Acryl) auf Kundenwunsch an. Dabei handelt es sich meist um Hochzeitsfotos, Haustiere etc. Nun möchte ein Kunde gerne ein Bild aus einer Szene des Films "Der Pate". Hier stellt sich für mich die Frage, ob ich diesen Kundenwunsch erfüllen darf, da es sich ja dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Darf ich ein solches Bild auf Kundenwunsch anfertigen oder mache ich mich daduruch strafbar? Das Bild würde ich selbstverständlich nicht zu Werbezwecken verwenden oder auf einer Social Media-Plattform veröffentlichen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibertz