Es wird immer wieder erläutert, dass bei Geschäften zwischen Privatpersonen die Haftung auf den Emfänger übergeht, sobald der Versender das Paket an den Paketdienst übergeben hat (im Gegensatz zu geschäftlichen Verkäufern, die bis zur Zustellung haften).

Im vorliegenden Fall jedoch wurde zwar ein normaler Paketdienst (hier: DHL) vereinbart; der Empfänger hat sich dann aber, wohl um Versandkosten zu sparen, einseitig für einen schlechten Paketdienst (hier: Hermes) entschieden.

Frage: Kann der Empfänger den Versender in einem solchen Fall für die erwartbaren Probleme haftbar machen?

Im erwähnten Fall geistern alle Einzelpakere der Sendung seit zwei Wochen unabhängig voneinander durch das Hermes-Netzwerk, ohne dass der Sendungsverfolgung der aktuelle Verbleib oder Status entnommen werden könnte.